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Dachboxen • Dachträger • Fahrradträger (AHK) • Heckboxen • Kompressorkühlboxen ...einfach & sicher mieten

Mietbedingungen und AGB's 

  

Geltungsbereich
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Zubehör.

Datenschutz
Adressdaten und sonstige Daten, die der Mieter dem Vermieter mitteilt, werden ausschließlich zum Zwecke der Vermietung verwendet. Eine Nutzung zu Werbezwecken schließt der Vermieter aus.

Mietpreis
Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis.
Der Mietpreis und die Kaution sind bei Abholung des Mietgegenstandes ohne Abzug zu entrichten bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Kaution bleibt unverzinst und wird am Vertragsende bar ausgezahlt, sofern sie nicht als Schadensersatz
für den Verlust oder Beschädigung der Mietsache verwendet wird. Alle Preise sind Endpreise. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.Die Preise verstehen sich ab Standort inkl. gewünschter Montage und Endreinigung.

Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
Die Montage, der Gebrauch und die Demontage können Spuren am Fahrzeug hinterlassen. Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden dass für Spuren, die durch die Montage oder den Gebrauch des Mietgegenstands am Fahrzeug entstehen können, seitens des Vermieters keine Haftung übernommen wird. Der Vermieter ist betrieblich haftpflichtversichert.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Mietgegenstandes uneingeschränkt für Schäden am Mietgegenstand oder Schäden an fremden sowie an eigenem Eigentum, sowie an Personen und Gütern, die durch Benutzung und Handhabung des Mietgegen-standes verursacht werden.Ferner haftet er für Schäden, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke.Ebenso haftet der Mieter uneingeschränkt für Schäden mit unaufklärbaren Sachverhalt.Im Falle eines Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Unfallhergang ausführlich zu dokumentieren und Daten des Unfallgegners vollumfänglich zu erfassen. (Schriftlich, Bilder, Polizeiliche Erfassung) Der Mieter darf den Mietgegenstand weder verleihen, unsachgemäß oder gebrauchsfremd verwenden, noch weiter vermieten, Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand Dritten gegenüber einräumen.Bei Beschädigung des Mietgegenstandes haftet der Mieter in Höhe des Reparaturwertes - bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes (Gleicher Hersteller & Qualität) des jeweiligen Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter.

Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist im folgenden untersagt:
• Transport von Lebewesen mit einem Mietgegenstand
• Die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und/oder Fahrzeugtests mit einem  Mietgegenstand.
• Die Beförderung gefährlicher Stoffe, sowie von Gefahrgütern mit dem Mietgegenstand.
• Die Begehung von Straftaten und Zolldelikten mit dem Mietgegenstand
• Die Weitervermietung an Dritte
• Die sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Sicherheitshinweise
Dem Mieter werden mit Abschluss des Mietvertrages Benutzer/Sicherheitshinweise übergeben.

Sorgfaltspflicht des Mieters

Der Mieter hat vorhandene Schraubverbindungen und Befestigungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen. Die ordentliche Sicherung des Ladegutes ist Pflicht des Mieters. Demontiert der Mieter während der Mietzeit ein oder mehrere Gegenstände, so ist er allein für die ordnungsgemäße Montage verantwortlich.

Vorzulegende Dokumente bei Abholung
Der Mieter muss bei Abholung des Mietgegenstands auf Verlangen des Vermieters einen gültigen Personalausweis vorlegen.

Versicherungen
Eine Versicherung der Mietgegenstände ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietgegenstände und Reisegepäck können und sollten vom Mieter selbst in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung versichert werden. Der Vermieter ist betrieblich haftpflichtversichert.

Angebot/Auftrag
Die Angebotserstellung erfolgt schriftlich. Die Buchung seitens des Mieters erfolgt schriftlich. Eine Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 

Reservierung, Stornierungen, Übernahme und Rückgabe.
Mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail kommt ein Vertrag zu Stande. Der Vermieter sichert dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt eine Leistung zu. Der Mieter sichert dem Vermieter die Abnahme der Leistung unter den vereinbarten Bedingungen zu.
Eine Reservierung einer Dachbox gilt für eine Größenklasse. Es sei denn, der Vermieter hat dem Mieter einen bestimmten Mietgegenstand per Definition zugesichert.
Die Übernahme des Mietgegenstandes hat spätestens bis 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Abbestellungen/Stornierungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen der Schriftform. Geschieht dies innerhalb einer Woche vor Mietbeginn, so ist der Vermiter berechtigt, eine Gebühr in Höhe des hälftigen Mietzinses vom Mieter als Stornogebühr zu verlangen. Bei Stornierung am Tag des Mietbeginns wird der volle Mietbetrag fällig. Die Übernahme und Rückgabe des Mietgegenstands erfolgt zu der vereinbarten Zeit. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen dem Vermieter aus verspäteter Rückgabe und in Folge nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen. Zusätzlich hat der Mieter für jeden Überziehungstag den 1,5 fachen Tagessatz des Mietgegenstands als Vertragsstrafe zu zahlen.

Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Miet- gegenstands zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag in Höhe von 50,- Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Köln.

Stand: 04/2021

 
 
 
 
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